Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele:
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH (nachfolgend bezeichnet als » JNTL II «). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind – sofern nicht anders festgelegt – natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und mindestens 18 Jahre sind. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der JNTL II und mit ihr verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind. Mehrfacheinsendungen sowie die Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig.
2. Einzelheiten zum Gewinnspiel
Der genaue Teilnahmezeitraum, die Art der Teilnahmemöglichkeit sowie Einzelheiten zum Gewinn werden in der jeweiligen Bewerbung und/oder auf der jeweiligen GewinnspielWebseite genau beschrieben.
3. Abwicklung
Die Gewinner werden – sofern nicht anders festgelegt - per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt, über eventuelle weitere Schritte informiert und ggf. um Angabe der Postadresse gebeten. Bei Sachpreisen wird der Gewinn an die vom Teilnehmer angegebene Postadresse entweder über JNTL II oder durch deren Dienstleister „Astecker Werbeagentur GmbH“ versendet. Zu diesem Zweck werden – falls notwendig – Namen und Adressdaten der Gewinner an den Dienstleister weitergegeben. Die Versandabwicklung kann ab Ende des Gewinnspielzeitraums bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Wird ein Teilnehmer nicht erreicht und/oder teilt ein Teilnehmer seine Postadresse nicht innerhalb von vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung mit, kann JNTL II einen neuen Gewinner ermitteln. Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt.
4. Gewinn
Der im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinn abgebildete Gegenstand kann ggf. von dem gewonnenen Gegenstand abweichen (z. B. hinsichtlich Farbe). Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Soweit ein Gutschein (z.B. für einen Onlineshop) ausgelobt wird, gelten bei der Einlösung des Gutscheins und der sonstigen Abwicklung die Bedingungen des jeweiligen Gutscheinausstellers, dieser ist auch ausschließlich für die weitere Abwicklung zuständig. Hierauf hat die JNTL II keinen Einfluss so dass ihre Verantwortlichkeit endet. JNTL II ist auch diesbezüglich nicht der Ansprechpartner, sondern allein der Gutscheinaussteller.
5. Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels
Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der JNTL II entstehen. Hierzu gehören z.B. technische Probleme oder behördliche Auflagen oder – falls das Gewinnspiel auf einer sozialen Plattform veranstaltet wird, auf deren Anweisung.
6. Haftung
Für eine Haftung der JNTL II auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen: Die JNTL II haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die JNTL II für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die JNTL II jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
JNTL II haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung der JNTL II ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der JNTL II.
7. Sonstige rechtliche Hinweise
JNTL II behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die JNTL II kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist JNTL II frei.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen.
Es gilt das Recht der Schweiz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.